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Ein externer Datenschutzbeauftragter ist für viele Unternehmen sehr wichtig

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet viele verschiedene Vorteile und deshalb greifen auch viele Unternehmen gerne darauf zurück. Bei dem eigenen Personal müssen dann nicht die zeitintensive und kostenintensive Weiterbildung und Einarbeitung erfolgen. Das Expertenwissen ist immer aktuell, denn es erfolgen laufende Weiterbildungen. Auch Spezialthemensind dabei für die Datenschutzbeauftragten kein Problem.

Durch externe Beratungen gibt es bei verschiedenen Anpassungen oft auch die höhere Akzeptanz bei Mitarbeitern. Mit einem geringen Aufwand ist dann eine schnelle Umsetzung möglich bei den erforderlichen Maßnahmen. Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet dafür immer Expertenwissen und Praxiserfahrung. Er ist auch für die Haustechnik von großer Bedeutung.

Was sollte ein externer Datenschutzbeauftragter beachten?

Ein Datenschutzbeauftragter muss von einem Unternehmen bestellt werden, wenn die personenbezogenen Daten dabei automatisiert verarbeitet werden und diverse Kriterien erfüllen. Werden im Betrieb mindestens 10 Personen immer mit einer automatisierten Verarbeitung der personenbezogenen Daten beschäftigt, muss der betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt werden. Dies ist auch wichtig, wenn personenbezogene Daten genutzt, verarbeitet oder erhoben werden. Wichtig ist, dass zu der Anzahl der Personen auch Leihpersonal, Auszubildende, Teilzeitkräfte und Mitarbeiter der IT gehören. Werden automatisierte Verarbeitungen vorgenommen, dann muss ein externer Datenschutzbeauftragter unabhängig von einer Anzahl der Personen bestellt werden. Bei den Daten geht es dann um besondere Risiken für die Freiheiten und Rechte der Betroffenen. Besonders wichtig ist dies, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Meinungs- oder Marktforschung oder zum Zweck der Übermittlung automatisiert genutzt oder verarbeitet werden.

Wichtige Informationen für die externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter hat im Betrieb natürlich Pflichten und Rechten. Innerhalb der DSGVO ist dies dann genau definiert. Im Betrieb wird bei dem Umgang mit den personenbezogenen Daten für die Einhaltung der Vorschriften gesorgt. Bei der Datenverarbeitung sollen die Prozesse transparent gestaltet werden. Technische Geräte und Arbeitsabläufe sollen analysiert werden. Die Richtlinien müssen eingehalten werden und der Zustand wird dokumentiert. Neu geplante Arbeitsabläufe werden überprüft und Verantwortliche werden beraten. Schulungen werden organisiert, damit Mitarbeiter die Vorschriften kennen.

Lesen Sie weiter: https://www.scheja-partner.de/leistungen/externer-datenschutzbeauftragter.html

Die Vertraulichkeit der Mitarbeiter wird geprüft, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Arbeit erfolgt nach dem Prinzip der Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Bei Fragen zum Datenschutz werden Unternehmen repräsentiert. Erfüllen Unternehmen die Kriterien, kann nicht auf den Datenschutzbeauftragten verzichtet werden. Wer der Bestellpflicht und Anforderungen nicht nachkommt, der muss mit deutlichen Bußgeldern und Sanktionen rechnen. Ignorieren und Versäumnis bei dem Datenschutz hat allerdings nicht nur Folgen für das Unternehmen. Meldungen werden heute schnell verbreitet und dadurch zieht dies häufig noch größere Kreise. Kundenvertrauten wird verloren und negative Berichterstattung wird erhalten. Auseinandersetzungen mit der Aufsichtsbehörde sind möglich und ISO-Zertifizierungen werden gefährdet.

 

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